Brauchwasser

Trinkwasserqualität ist nicht erforderlich für alle Nutzungen im Haushalt und in der Industrie.

Insbesondere für industrielle Nutzungen bietet sich daher die Verwendung von nicht aufbereitetem Rohwasser, Regenwasser oder behandeltem Grauwasser oder Abwasser an. Die Wasserbehandlung muss sich in diesem Fall am beabsichtigten Verwendungszweck orientieren.

Für Reinigungszwecke oder zur Kühlung muss das wieder aufbereitete Wasser in der Regel geringeren Qualitätsansprüchen genügen als beispielsweise für die Textilreinigung.

Für die Landwirtschaft und insbesondere als Badewasser muss das Wasser hygienisch einwandfrei sein und darf keine gesundheitsschädlichen Spurenkontaminationen enthalten, die sich im Organismus anreichern könnten.

Zu Bewässerungszwecken ist eine vollständige Entfernung von Stickstoff und Phosphor nicht erforderlich, da eine Bewässerung mit wieder aufbereitetem Wasser zur Einsparung von Mineraldünger beitragen kann.

In aller Regel ist zur Wiedernutzung die Entfernung von Feststoffen und Fetten durch geeignete Techniken erforderlich. Organisch belastetes Abwasser muss grundsätzlich von organischem Kohlenstoff (CSB, BSB5) befreit werden, wozu sich eine biologische Behandlung anbietet.

Stark belastetes Abwasser wird vorzugsweise anaerob behandelt. Je nach beabsichtigter Nutzung kann eine Nachbehandlung zur Entfernung des Rest-CSB erforderlich sein, beispielsweise durch aerobe biologische Behandlung.

Im Zusammenhang mit steigenden Energiepreisen gewinnt zunehmend auch die Nutzung von Restwärme aus Abwasser durch innovative und angepasste Techniken zur Wärmerückgewinnung, -speicherung und -nutzung an Bedeutung.